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Zwangsversteigerungen

Bevor eine Immobilie versteigert werden kann, wird der zuständige Rechtspfleger einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens beauftragen.
Dieser soll den Interessenten eine objektive Basis über den Wert des zu versteigernden Grundstücks geben.
Daneben dient der Verkehrswert u. a. als Grundlage der Festsetzung der 7/10 bzw. 5/10 Grenzen sowie der Verteilung des Erlöses.