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Urteil des BFH zur Anerkennung von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen

Nach einem Urteil des BFH vom 11. September 2013 (II R 61/11) wurde von der obersten Finanzbehörde vom 19. Februar 2014 folgender Erlass veröffentlicht Nach einem Urteil des BFH vom 11. September 2013 (II R 61/11) wurde von der obersten Finanzbehörde vom 19. Februar 2014 folgender Erlass veröffentlicht: ?Mit Bezug auf das vorgenannte Urteil wird klargestellt, dass die Finanzverwaltung an ihrer Auffassung festhält, dass der Steuerpflichtige den Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes regelmäßig durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erbringen kann (siehe u.a. R B 198 Absatz 3 Satz 1 ErbStR 2011). Dies gilt, nicht zuletzt schon aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen, insbesondere für mängelfreie Gutachten eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken?.