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Kauf und Verkauf

Als Grundlage einer marktgerechten Kaufpreisforderung bzw. zur Überprüfung des geforderten Kaufpreises lassen Verkäufer bzw. Käufer ein unabhängiges, neutrales Gutachten anfertigen. Dies dient dem Verkäufer beim geplanten Verkauf als Richtschnur bzw. kann als Argumentationshilfe gegen zu tief angesetzte Gebote bei der Kaufpreisverhandlung verwendet werden. Der Käufer kann das Gutachten zum Nachweis eines marktgerechten Preises gegenüber dem Verkäufer und gegenüber der finanzierenden Bank verwenden. Ferner werden bei einem Gutachten auch der bautechnische Zustand sowie die baurechtlichen, privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Eintragungen überprüft. Der Käufer hat somit die beste Gewähr, sich nicht ?verkauft" zu haben. Dies gilt natürlich ebenso bei dem Kauf einer Immobilie zur Kapitalanlage. In der Regel benötigt man hierzu kein umfangreiches Verkehrswertgutachten. In den meisten Fällen reicht hier ein Kurzgutachten / Marktwertermittlung aus