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Ehescheidung

Im Rahmen des Zugewinnausgleichs erstellen Sachverständige Verkehrswert- gutachten zur Gegenüberstellung der (Immobilien-)werte. Es wird das Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der standesamtlichen Eheschließung bewertet sowie das Endvermögen zum Stichtag der Zustellung des Scheidungs- antrages. Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen ist der Zugewinn. Der Sachverständige muss hier absolute Neutralität bewahren. Bei einer gütlichen Ehescheidung reicht ggf. ein Kurzgutachten / Marktwertermittlung aus.