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Die neue Vergleichswertrichtlinie ist in Kraft

Seit April 2014 ist die neue Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) in Kraft. Die Richtlinie gibt Hinweise zur Ermittlung des Vergleichswertes und des Bodenwertes nach den §§ 15 und 16 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Ziel ist die Ermittlung des Vergleichswertes nach einheitlichen Regeln. Voraussetzung für die Anwendung der VW-RL bei bebauten und unbebauten Grundstücken ist · eine ausreichende Anzahl von geeigneten Kaufpreisen · oder ein geeigneter Vergleichsfaktor · bzw. ein geeigneter Bodenrichtwert · oder sonstige geeignete Daten (Marktindikatoren) für eine statistische Auswertung vorliegen Die VW-RL und damit das Vergleichswertverfahren wird damit primär in der Bodenwertermittlung sowie bei der Ermittlung von Objekten bei denen eine ausreichende Anzahl von Vergleichskaufpreisen vorliegen (z.B. Eigentumswohnungen, aber ggf. auch (Reihen-)Einfamilienhäusern) angewandt.